Basierend auf der 6. BayIfSMV vom 19.6.2020 in der Fassung vom 14. August 2020 ( https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_6/True) und dem Rahmenhygienekonzept Sport vom 13.7.2020
( https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/402/baymbl-2020-402.pdf ) sowie der Änderungen zum 01.08.2020 ( https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php )
Allgemeiner Hinweis: In diesem Konzept sind die gesetzlich möglichen Trainingsbedingungen dargestellt. Es bedarf stets einer Analyse des lokalen Infektionsgeschehens. Sollten im Umfeld der Trainingsteilnehmer Quarantäneklassen eingeführt oder Schulschließungen angeordnet werden (vgl. Antenne.de oder km.bayern.de) soll der Trainingsbetrieb für eben diesen Zeitraum ruhen. Zudem können und sollen Vereine und Abteilungen zur Trainingsdurchführung auf 25er-Gruppen oder das Feste-Partner-Konzept zurückgreifen, wenn nach Einschätzung der Vereins- und Abteilungsleitung eine solche Maßnahme sinnvoll erscheint.
A) Sportstätte:
Adresse: Turnhalle Seestraße 23, 83349 Palling
Fläche: 288qm, 252qm Mattenfläche, 3m Höhe der Sportstätte
Skizze inkl. Belüftungsmöglichkeiten:
B) Teilnehmer:
In der Sportstätte können sich aufgrund der Größe und Belüftungssituation zeitgleich maximal 25
Personen aufhalten.
Die Teilnehmerzahl für eine Trainingsgruppe, welche während des Trainings untereinander Kontakt haben kann und außerdem auf einen feststehenden Personenkreis beschränkt ist, ist nicht mehr limitiert. Dennoch werden Partnerwechsel auf ein absolut notwendiges Maß reduziert, Abstände von mindestens 1,5m zwischen den Trainingspaaren eingehalten und die Trainingspaare über einen möglichst langen Zeitraum beibehalten.
Am Training darf nur teilnehmen, wer
- keine akuten respiratorischen Symptome hat (Atemnot, Husten, Schnupfen)
- in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatte
- auf SARS-CoV in den letzten 14 Tagen nicht positiv getestet wurde
Alle Trainingseinheiten werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt, nur die Teilnehmer dürfen die Trainingsstätte betreten, Zuschauer sind nicht gestattet.
Alle Teilnehmer am Training halten die allgemeinen Hygieneregeln und Vorgaben – insbesondere die Abstandsregeln zu Sportlern anderer Trainingsgruppen - streng ein.
Die Teilnehmer jedes Trainings werden durch die Trainer namentlich dokumentiert. Die Kontaktdaten der Teilnehmer liegen dem Verein / der Abteilung vor und können auf Anforderung jederzeit den Behörden mitgeteilt werden. Die Teilnehmerlisten und das werden umgehend formlos an die Abteilungs¬leitung weitergeleitet und liegen folgender Person vor: Ludwig Tradler, Email:
C) Trainingsdauer und Art des Trainings:
Eine Trainingseinheit überschreitet nicht die Dauer von 90 Minuten. Zwischen zwei Trainings-einheiten findet eine Pause von mindestens 30 Minuten statt, um die Belüftung, Reinigung sowie den begegnungslosen An- und Abreisebetrieb sicherzustellen .
Sportgeräte werden vor und nach dem Training, und sofern erforderlich auch während des Trainings, gereinigt und desinfiziert.
D) Mund-Nase-Schutz:
Die Teilnehmer und Trainer müssen beim Durchqueren des Eingangsbereiches bis zum Betreten der Sportstätte bzw. beim Gang zu den Toiletten eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Beim Training kann die Mund-Nase-Bedeckung abgenommen werden.
E) An- und Abreise:
Beim Betreten bzw. der Verlassen der Trainingsstätte wird darauf geachtet, dass kein Kontakt zu anderen Gruppen oder Personen entsteht. D.h. auch abholende Eltern dürfen die Sportstätte nicht betreten.
F) Umkleiden und Duschen:
Toiletten werden durch den Betreiber der Sportstätte entsprechend der gesetzlichen Auflagen betrieben. Umkleiden und Duschen sind nur für die Erwachsenen geöffnet, im Zweifelsfall werden Umkleiden und Duschen nicht benutzt.
G) Reinigung und Lüftung:
Benötigte Trainingsgeräte – insbesondere die Judomatte - werden nach jeder Trainingsgruppe gereinigt und desinfiziert. Die Dokumentation der Desinfektion erfolgt durch den zuständigen Trainer nach jedem Training oder das Reinigungspersonal und wird auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Das benötigte Reinigungs- und Desinfektionsmittel stellt die Judoabteilung oder der TSV-Palling zur Verfügung.
Vor und nach dem Training sind die Hände gründlich mit Seife zu waschen.
Vor und nach jedem Training sowie, sofern möglich, auch während des Trainings stellt der Trainer bestmögliche Belüftung sicher. Hierzu werden:
- die Fenster auf Seite A und B während des Training weit geöffnet/gekippt,
- alle Fenster während Trainingspause und zwischen Trainingseinheiten für mind. 30 min. weit, geöffnet.
- Trainingspausen finden alle 30 Min statt,
- Tür C bleibt während des Training geöffnet,
- Lüftung D läuft während des Trainings auf Stufe 1, usw.
H) Schlussbemerkung:
Dieses Konzept wird für alle Teilnehmer deutlich sichtbar im Dojo ausgehängt. Der/die Trainer werden durch den Veranstalter, d.h. die Abteilungsleitung über die Hygienebestimmungen geschult (persönlich und/oder per e-Mail). Die Trainer weisen alle Teilnehmer auf die unbedingte Einhaltung des Konzeptes hin. Außerdem wird das Konzept per Hompage und Aushang den Mitgliedern der Judoabteilung kenntlich gemacht.
Der Betreiber der Sportstätte ist der TSV Palling, welcher dieses sportartspezifische Konzept den Behörden auf Anforderung vorlegen und um ein standortspezifisches, separates Konzept ergänzen kann.
Personen, die sich nicht an die Bestimmungen dieses Konzeptes bzw. die gesetzlichen Bestimmungen halten, werden unter Ausübung des Hausrechtes sofort des Dojos und der Sporthalle verwiesen.
Datum: 04.09.2020
gez. Ludwig Tradler Abteilungsleiter und Hermann Langwieder Vereinsvorsitzender