Bilder aus der Jugendarbeit
Belehrung - Recht am eigenen Bild
Auf Grund des Rechtes am eigenen Bild (§ 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG/KunstUrhG)) weisen wir darauf hin, dass jeder jederzeit Anspruch darauf hat, Bilder von sich löschen zu lassen.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Franziska Wilsch, e-Mail: